Glossar

Merkantilen Minderwert

Ein merkantiler Minderwert wird in einem Wertgutachten bzw. in der Verkehrswertermittlung unterstellt, wenn bei einem Grundstück ein erheblicher Bauschaden behoben wurde. Der gewöhnliche Geschäftsverkehr befürchtet nämlich, dass sich die behobenen Schäden nachteilig auf den Verkehrswert auswirken. Zum Beispiel entsteht ein Minderwert nach Beseitigung von Mauerwerksrissen in Folge einer Grundwasserabsenkung.

Der merkantile Minderwert kann auch dann vorliegen, wenn aufgrund fachgerechter Ausführung die Befürchtung eines Folgeschadens unbegründet ist. Dieser merkantile oder auch psychologische Minderwert lässt sich mathematisch nicht exakt ermitteln, sondern ist im Wege der Schätzung zu bestimmen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass der Abschlag für den merkantilen Minderwert um so kleiner wird, je länger das Ereignis zurückliegt, das ihn begründet hat.

Zur Berechnung des merkantilen Minderwertes sollte an erster Stelle ein Bauschadensgutachten erstellt werden, welches die ermittlete Schadenshöhe ausweist. Im Anschluss daran kann im Wertgutachten der merkantile Minderwert ermittelt werden.

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