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Glossar
- Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere bei Grundstücken in Betracht, bei denen der nachhaltig erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Markt im Vordergrund steht (§15-20 WertV im BauGB). Das Ertragswertverfahren kommt in der Hauptsache bei ertragbringenden (d. h. der am freien Markt der Vermietung/Verpachtung dienenden) Immobilien zur Anwendung, wie zum Beispiel:
* Mietwohngrundstücke (Mehrfamilienhäuser)
* Geschäftsgrundstücke (Büro- und Geschäftshäuser, Einkaufszentren)
* Gemischt genutzte Grundstücke
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