Bodengutachten Schleswig-Holstein

Schon bevor mit der Planung eines Hauses begonnen wird, sollte über die Baugrundverhältnisse Klarheit herrschen und ein Baugrundgutachten veranlasst werden. Der Bodengutachter beurteilt und bewertet vorhandene geologischen Verhältnisse.

Anhand dieses Gutachtens wird durch den Statiker die benötigte Gründung des Hauses ausgelegt. Eine richtig bemessene Gründung gibt Sicherheit darüber, dass später keine Schäden, wie Setzungsrisse, Absackungen und Wasserschäden auftreten.

Die Kosten für dieses Baugrundgutachten sind gut angelegt, denn eine spätere Beseitigung von Schäden in Folge fehlerhafter oder mangelhafter Gründung ist in der Regel mit hohen Ausgaben verbunden, die die Investition in ein Bodengutachten oder Baugrundgutachten bei weitem übersteigen.

Das Baugrundrisiko trägt der Bauherr.

Ein Bodengutachten vermindert das Schadensrisiko

Aufgrund eines fehlenden Baugrundgutachtens kann es zum Grundbruch kommen. Beim Grundbruch kommt es zur Überbelastung des Bodens. Hierbei wird durch einer seitlichen Verdrängung des Bodens die Tragfähigkeit soweit eingeschränkt, dass das Gebäude "absackt". Dies kann zu sehr umfangreichen Schädigungen der Substanz, die sich in der Regel als Setzungsrisse zeigen, führen.

Sie können dieses Schadensrisiko vermeiden, indem Sie bereits in den ersten Anfängen der Planungsphase die Beurteilung des Baugrundes einem Sachverständigen überlassen, der dann auch für Schäden infolge der Baugrundbeschaffenheit haftet. Ohne Bodengutachten bzw. -untersuchung liegt im Schadensfall das Haftungsrisiko beim Bauherrn.

Das Bodengutachten gibt darüber hinaus noch Auskunft über die Wasserbelastung und die zu wählende Abdichtung nach DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen). Die Wasserbelastung ist abhängig vom Baugrund. Man unterscheidet in:

  • Lastfall Bodenfeuchte nach DIN 18195-4

  • Lastfall nichtdrückendes Wasser nach DIN 18195-5

  • Lastfall von außen drückendes Wasser nach DIN 18195-6

Die Abdichtung erdberührter Außenbauteile wird unter Annahme des ermittelten Lastfalls im Bodengutachten nach DIN 18195 bestimmt.

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